AGB

AGB

Der Drei PH GmbH hier Blackrental (BR) genannt.

Teil 1: Allgemeiner Teil

§ 1 Allgemeines

(1) Für die Vermietung von Mietsachen durch Blackrental („BR“) gelten ausschließlich die individuellen Vertragsvereinbarungen sowie diese Allgemeinen Mietbedingungen.
(2) Mit Abschluss des ersten Vertrags erkennt der Mieter die Geltung dieser Bedingungen für die gesamte Geschäftsbeziehung an, einschließlich mündlich oder telefonisch vereinbarter Folgegeschäfte.
(3) Angebote der BR an Unternehmer (§ 14 BGB) sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 2 Übergabe und Überlassung der Mietsache

(1) BR überlässt die Mietsache für die vereinbarte Mietzeit und behält sich vor, diese gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät auszutauschen, sofern der Mietzweck nicht beeinträchtigt wird.
(2) Die Mietsache wird betriebsbereit bereitgestellt. Die Transportgefahr geht bei Abholung/Versand auf den Mieter über.
(3) Mängel sind unverzüglich zu melden; BR beseitigt diese auf eigene Kosten.
(4) Der im Vertrag genannte „Liefertermin“ ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders festgelegt.

§ 3 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,
a) die Mietsache bestimmungsgemäß zu nutzen, Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die Miete pünktlich zu zahlen.
b) Diebstahl- und Witterungsschutz zu gewährleisten.
c) Standortänderungen über 50 km oder ins Ausland schriftlich anzumelden.
d) die Mietsache betriebsbereit zurückzugeben.

Bei Verstößen kann BR die Kosten für die Wiederherstellung des Sollzustands in Rechnung stellen.

§ 4 Mietberechnung und Zahlung

(1) Die Miete ist im Voraus ohne Abzug fällig.

§ 5 Verzug

(1) Bei Lieferverzug der BR ist die Entschädigung auf den täglichen Mietzins begrenzt. Der Mieter kann nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Zahlungsverzug des Mieters berechtigt BR zur Nutzungseinschränkung oder Rücknahme der Mietsache.

§ 6 Mietzeit und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe.
(2) Verzögerte Abholung durch BR verlängert die Mietzeit nicht.

§ 7 Instandsetzung und Fullservice

(1) BR trägt die Kosten für Mängel, sofern der Mieter sie nicht verschuldet hat.

§ 8 Schadensregelung

(1) Der Mieter muss Schäden unverzüglich melden und bei Diebstahl Anzeige erstatten.
(2) Für verschuldete Schäden haftet der Mieter auf Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

§ 9 Haftungsbeschränkung der BR

(1) BR haftet nur bei

  • grobem Verschulden,
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • Personenschäden oder nach Produkthaftungsrecht.
    (2) Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung des Mieters und Versicherung

(1) Der Mieter trägt die Betriebsgefahr der Mietsache.

§ 11 Verjährung

Ansprüche der BR verjähren zwei Jahre nach Rückgabe der Mietsache.

§ 12 Batteriebetriebene Geräte

Bei Mietgeräten mit Batterieantrieb verarbeitet BR Maschinendaten (z. B. Standort, Ladezustand) zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit.

§ 13 Datenschutz

Maschinendaten sind technische Daten und unterliegen nur der DSGVO, wenn sie Personenbezug aufweisen.

§ 14 Kündigung

(1) Befristete Verträge sind grundsätzlich unkündbar.
(2) BR kann fristlos kündigen bei

  • Zahlungsverzug > 14 Tage,
  • vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache,
  • Gefährdung der Mietzahlung.

§ 15 Sonstiges

(1) Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.

Stand: Januar  2024